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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des Stroms aus sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) bis zum Jahr 2020 auf etwa 25 Prozent zu verdoppeln. Zur Erreichung dieses ehrgeizigen Ziels wurde im Juni eine Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen verabschiedet. Der Investitionsanreiz soll vor allem den Absatz der Anlagen im Bereich bis zu 50 Kilowatt deutlich erhöhen. Dazu erfolgt die Förderung mittels Festbeträgen nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Neben kleinen und mittleren Unternehmen sind auch freiberuflich Tätige, Privatpersonen oder Kommunen antragsberechtigt.
Gefördert wird ausschließlich die elektrisch installierte Leistung von Flüssiggas- und Erdgas-KWK-Anlagen. Der Förderbetrag hängt dabei von den Vollbenutzungsstunden der Anlage ab. Im Idealfall sollte diese bei mindestens 5.000 Stunden pro Jahr liegen. Hinzu kommt eine Bonusförderung bei Flüssiggas von 550 Euro. Eine KWK-Anlage mit 5,5 kW elektrischer Leistung würde so beispielsweise auf eine Basisförderung von insgesamt 7.525 Euro kommen. Für niedrigere Nutzzeiten wird die Förderung anteilig gewährt. Das Förderprogramm läuft noch bis 31. Dezember 2008.
Die Basisförderung beträgt
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Leistung Min (kW) |
Leistung Max. (kW) |
Förderbetrag je KWel kumuliert über die Leistungsstufen |
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> 0 |
< 4 |
1.550 Euro |
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≥ 4 |
< 6 |
775 Euro |
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≥ 6 |
< 12 |
250 Euro |
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≥ 12 |
< 25 |
125 Euro |
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≥ 25 |
< 50 |
50 Euro |
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Leistung Min (kW) |
Leistung Max. (kW) |
Förderbetrag je KWel kumuliert über die Leistungsstufen |
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> 0 |
< 12 |
100 Euro |
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≥ 12 |
< 50 |
50 Euro |
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Sparsam und umweltschonend
KWK-Anlagen sind echte Sparmeister, denn sie erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Ein Verbrennungsmotor treibt zu diesem Zweck beispielsweise mittels Erd- oder Flüssiggas einen Generator an. Dieser Generator erzeugt Strom für die Eigennutzung. Der entstehende Überschuss wird gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist. Die im Generator entstehende Wärme geht bei dem Vorgang nicht verloren, sondern wird für Heizzwecke genutzt. Und auch die Umwelt kommt beim Einsatz der effizienten Anlagen auf ihre Kosten. Die CO2-Einsparung beträgt immerhin bis zu 60 Prozent gegenüber der Stromerzeugung im herkömmlichen Kraftwerk. Daher sind die Anlagen auch von der Öko- und Energiesteuer befreit.
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Das rechnet sich
In die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Betrieb einer KWK-Anlage fließen viele Faktoren mit ein. Durch Rückerstattung der Energiesteuer, Ökosteuerbefreiung für den Strom, Rückvergütung für die Stromeinspeisung und günstige Brennstoffkosten ergeben sich gegenüber den bestehenden Energiekosten in der Regel merkliche Ersparnisse. Neben der staatlichen Förderung bietet Tyczka Totalgaz außerdem ein eigenes Bonusprogramm, TYTO x 100, in dessen Rahmen der Einsatz der umweltschonenden Anlagen zusätzlich gefördert wird.
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